Bund Schweizer Militärpatienten (BSMP)
Association des patients militaires suisses (APMS) 
Associazione dei pazienti militari svizzeri (APMS)
 
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Die Gründungszeit


Das Jahr 1939 - Beginn des zweiten Weltkrieges - ist den älteren Mitbürger noch in Erinnerung, die jüngere Generation weiss davon aus dem Geschichtsunterricht. Die Gründung des BSMP im Jahre 1940 in Zürich war eine Reaktion auf die damals völlig ungenügenden Leistungen der Militärversicherung.

Die Erkrankungen und Unfällle nahmen sprunghaft zu, 1931 - 1935 waren es 20'000, 1941 - 1945 waren es bereits 70'000. Zur Behandlung wurden neben dem heute noch bestehenden Militärspital Novaggio Sanatorien in Montana, Davos, Arosa und Leysin geschaffen.

In diesen Sanatorien bildeten sich kleinere Gruppen von Militärpatienten, die gegen die Behandlung ihres Falles durch die Militärversicherung protestierten. Schreibgewandte Kameraden halfen den andern beim Abfassen von Beschwerden und Rekursen; sie legten den Grundstein zum heute gut ausgebauten Rechtsdienst des BSMP.

 

50 Jahre Bund Schweizer Militärpatienten

Vorwort von Zentralpräsident Fritz Uhlmann

„Es kann vorkommen, dass der Schwächere den Stärkeren trägt. Oder dass zwei gleich Schwache zusammen die Kraft aufbringen auszudauern und zu überstehen, was keiner von Ihnen allein ungeschunden überstehen würde.“
Günter Steffens

Der Bund Schweizer Militärpatienten, kurz BSMP genannt, kann im Jahr 1990 auf seine 50jährige Tätigkeit zurückblicken. Ein Jubiläum, das wir, verbunden mit der 44. Schweizerischen Delegiertenversammlung vom 19./20. Mai 1990 in Affoltern am Albis, bescheiden mit Würde und Stolz begehen wollen.


Broschüre im PDF-Format


In diesen 50 Jahren konnte der Bund Schweizer Militärpatienten seine Existenzberechtigung stets bewiesen. All diese Jahre waren gekennzeichnet vom Kampf um Anerkennung des Verbandes. Wir waren stets massgebend daran beteiligt, dass das Militärversicherungsgesetz immer wieder verbessert und durch Revisionen bessere Verhältnisse für die betroffenen Wehrmänner geschaffen wurde, und ihre Hinterlassenen zu ihrem guten Recht kamen. Im kommenden neuen Bundesgesetz für Militärversicherung, dessen Entwurf allen interessierten Stellen zur Vernehmlassung zugestellt wurde, erwarten wir wesentliche Verbesserungen gegenüber dem noch in Kraft stehenden Gesetz. Eine Demontage im Sozialbereich wäre verfehlt und nicht zu verantworten. Ein ausgewogenes, sozialgerechtes Bundesgesetz trägt ebenfalls dazu bei, den Wehrwillen und gleichzeitig die Landsverteidigung zu stärken und zu fördern.