
Die Gründungszeit
Das Jahr 1939 - Beginn des zweiten Weltkrieges - ist den älteren
Mitbürger noch in Erinnerung, die jüngere Generation weiss
davon aus dem Geschichtsunterricht. Die Gründung des BSMP im
Jahre 1940 in Zürich war eine Reaktion auf die damals völlig
ungenügenden Leistungen der Militärversicherung.
Die Erkrankungen und Unfällle nahmen sprunghaft zu, 1931 - 1935
waren es 20'000, 1941 - 1945 waren es bereits 70'000. Zur Behandlung
wurden neben dem heute noch bestehenden Militärspital Novaggio
Sanatorien in Montana, Davos, Arosa und Leysin geschaffen.
In diesen Sanatorien bildeten sich kleinere Gruppen von Militärpatienten,
die gegen die Behandlung ihres Falles durch die Militärversicherung
protestierten. Schreibgewandte Kameraden halfen den andern beim Abfassen
von Beschwerden und Rekursen; sie legten den Grundstein zum heute
gut ausgebauten Rechtsdienst des BSMP.
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50 Jahre Bund Schweizer Militärpatienten Vorwort
von Zentralpräsident Fritz Uhlmann
„Es kann vorkommen, dass der Schwächere den Stärkeren
trägt. Oder dass zwei gleich Schwache zusammen die Kraft
aufbringen auszudauern und zu überstehen, was keiner
von Ihnen allein ungeschunden überstehen würde.“
Günter Steffens
Der Bund Schweizer Militärpatienten, kurz BSMP genannt,
kann im Jahr 1990 auf seine 50jährige Tätigkeit
zurückblicken. Ein Jubiläum, das wir, verbunden
mit der 44. Schweizerischen Delegiertenversammlung vom 19./20.
Mai 1990 in Affoltern am Albis, bescheiden mit Würde
und Stolz begehen wollen.
Broschüre
im PDF-Format
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In diesen 50 Jahren konnte der Bund Schweizer Militärpatienten
seine Existenzberechtigung stets bewiesen. All diese Jahre waren
gekennzeichnet vom Kampf um Anerkennung des Verbandes. Wir waren
stets massgebend daran beteiligt, dass das Militärversicherungsgesetz
immer wieder verbessert und durch Revisionen bessere Verhältnisse
für die betroffenen Wehrmänner geschaffen wurde, und
ihre Hinterlassenen zu ihrem guten Recht kamen. Im kommenden
neuen Bundesgesetz für Militärversicherung, dessen
Entwurf allen interessierten Stellen zur Vernehmlassung zugestellt
wurde, erwarten wir wesentliche Verbesserungen gegenüber
dem noch in Kraft stehenden Gesetz. Eine Demontage im Sozialbereich
wäre verfehlt und nicht zu verantworten. Ein ausgewogenes,
sozialgerechtes Bundesgesetz trägt ebenfalls dazu bei,
den Wehrwillen und gleichzeitig die Landsverteidigung zu stärken
und zu fördern.
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